FAQ

Fragen und Antworten:

Sie haben allgemeine Fragen rund um die Kindertagesstätte Mullewapp in Rottenberg oder zum St. Johanneszweigverein Rottenberg e.V.? Dann klicken Sie auf die unterstehenden Themen.

Der St. Johanneszweigverein Rottenberg e.V. ist Träger der Kindertagesstätte Mullewapp in Rottenberg.

Die Kindertagesstätte wird ehrenamtlich von der Vorstandsschaft des St. Johanneszweigvereins geleitet. Der Vorstand übernimmt somit geschäftsführende Aufgaben zur Leitung des Kindergartens. Diese Tätigkeiten erfolgen unentgeltlich und werden in der Freizeit der Vorstände erbracht.

Dieses Engagement reduziert hier die Kosten für die Eltern und lässt ein eigenverantwortliches Mitgestalten der Kindertagesstätte zu.

Der St. Johanneszweigverein Rottenberg e.V. besteht nun mittlerweile seit mehreren Jahrzehnten. Um den Kindergarten im Ort aufrecht zu erhalten, war es früher gängig und selbstverständlich, dass man nach Beendigung der Kindergartenzeit des eigenen Kindes, den Verein weiterhin durch seine Mitgliedschaft unterstützte. Auch heute ist es noch von großer Bedeutung, den Verein, zu unterstützen, nicht nur finanziell. Es geht auch um interne Fragen und Probleme, die die Mitglieder klären sollten.

Caterer: Die Kinderküche (www.kinderkueche-ab.de)

Dieser liefert Bioqualität, wahlweise u. a. vegetarisch, vegan oder muslimisch.
Der Preis hierfür beträgt € 3,00 Euro je Essen!

So einfach funktioniert kitafino

Die Eltern registrieren sich einmalig bei kitafino und laden das Essensgeldkonto durch Überweisung auf. Anschließend können die Eltern oder Kinder das Essen bestellen.
Das Bestellen geht ganz einfach per Internet oder über unsere APP für iPhone und alle Smartphones. Eltern, die kein Internet haben, können auch telefonisch bei uns bestellen.
Ihrem Caterer übermitteln wir rechtzeitig die Anzahl der bestellten Portionen.
Ihre Kita erhält täglich eine Liste mit den Namen der Kinder, für die Essen bestellt wurde.

Schulen können optional den kitafino-Chip nutzen, mit dem sich die Schüler bei der Essensausgabe legitimieren können.

Weitere Infos unter: www.kitafino.de

 

Schließtage

Organisatorisch bedingte Schließtage:
- Planungstage, Team-Fortbildungen
- Fasching: Rosenmontag und Faschingdienstag ist die Einrichtung bis 12.30 Uhr geöffnet.
- Am letzten Kindergartentag vor den Ferien sowie Gründonnerstag endet der Krippen- und Kindergartentag um 12.30 Uhr.

Die Einrichtung ist im Jahr nicht mehr als 30 Tage geschlossen.

Bitte entnehmen Sie die Infos der folgenden Seite: Hier klicken für Öffungszeiten
Der Bayerischen Landtag hat den Gesetzentwurf zur Einführung eines bayerischen Krippengeldes am 5. Dezember 2019 beschlossen. Nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt tritt das Gesetz zum 1. Januar 2020 in Kraft. Vom bayerischen Krippengeld profitieren Eltern mit Kindern ab dem zweiten Lebensjahr. Das Krippengeld knüpft an den Besuch einer nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtung oder Tagespflege) an. Da das Krippengeld bis zum 31. August des Kalenderjahres gezahlt wird, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, ist die Anknüpfung zur Beitragsentlastung für die gesamte Kindergartenzeit nahtlos. Beide Leistungen grenzen sich rein zeitlich ab, d.h. das Krippengeld wird beispielsweise auch dann bis zum 31. August des Kalenderjahres, in dem das dritte Lebensjahr vollendet wird, weitergezahlt, wenn das Kind bereits vorher in einen BayKiBiG-geförderten Kindergarten wechselt. Mit dem Krippengeld werden Elternbeiträge bis zu 100 Euro pro Monat erstattet, die tatsächlich von den Eltern (und nicht bspw. dem Jugendamt über die wirtschaftliche Jugendhilfe) getragen werden. Das Krippengeld ist einkommensabhängig. Es wird nur bis zu einer haushaltsbezogenen Einkommensgrenze von 60.000 Euro gezahlt. Für Mehrkindfamilien wird ein Zuschlag von 5.000 Euro pro weiteres Kind gewährt. Das bayerische Krippengeld wird für Bezugsmonate ab dem 1. Januar 2020 gezahlt. Deshalb können grundsätzlich nach dem 1. Januar 2017 geborene Kinder, die bereits ein Jahr alt sind, profitieren. In Ergänzung zur bereits bestehenden Beitragsentlastung im Kindergartenbereich werden durch das Krippengeld auch Eltern von jüngeren Kindern finanziell bei den Elternbeiträgen entlastet. Die Auszahlung des Krippengeldes erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an die Antragsteller. Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des ZBFS unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld zur Verfügung.
Ihr Kind ist gut betreut und fühlt sich wohl bei seinen Freunden. Es wäre doch schön, wenn Sie als Eltern die schönen Momente und kleinen Abenteuer von den Kindern auch miterleben könnten? Einblicke in die Kita Mullewapp und Bildmomente werden von unserem Kita-Team festgehalten und stehen Ihnen online zur Verfügung. Im Shop können Sie ganz bequem Ihre Bilder auswählen, die Ihnen am besten gefallen und gleich mit dem gewünschten Format entwickeln lassen.  Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Aussuchen IHRER BILDER! Ihr Team des St. Johanneszweigvereins Rottenberg e.V und der Kindertagesstätte Mullewapp in Rottenberg