Fragen und Antworten:
Der St. Johanneszweigverein Rottenberg e.V. ist Träger der Kindertagesstätte Mullewapp in Rottenberg.
Die Kindertagesstätte wird ehrenamtlich von der Vorstandsschaft des St. Johanneszweigvereins geleitet. Der Vorstand übernimmt somit geschäftsführende Aufgaben zur Leitung des Kindergartens. Diese Tätigkeiten erfolgen unentgeltlich und werden in der Freizeit der Vorstände erbracht.
Dieses Engagement reduziert hier die Kosten für die Eltern und lässt ein eigenverantwortliches Mitgestalten der Kindertagesstätte zu.
Der St. Johanneszweigverein Rottenberg e.V. besteht nun mittlerweile seit mehreren Jahrzehnten. Um den Kindergarten im Ort aufrecht zu erhalten, war es früher gängig und selbstverständlich, dass man nach Beendigung der Kindergartenzeit des eigenen Kindes, den Verein weiterhin durch seine Mitgliedschaft unterstützte. Auch heute ist es noch von großer Bedeutung, den Verein, zu unterstützen, nicht nur finanziell. Es geht auch um interne Fragen und Probleme, die die Mitglieder klären sollten.
Caterer: Die Kinderküche (www.kinderkueche-ab.de)
Dieser liefert Bioqualität, wahlweise u. a. vegetarisch, vegan oder muslimisch.
Der Preis hierfür beträgt € 3,00 Euro je Essen!
So einfach funktioniert kitafino
Die Eltern registrieren sich einmalig bei kitafino und laden das Essensgeldkonto durch Überweisung auf. Anschließend können die Eltern oder Kinder das Essen bestellen.
Das Bestellen geht ganz einfach per Internet oder über unsere APP für iPhone und alle Smartphones. Eltern, die kein Internet haben, können auch telefonisch bei uns bestellen.
Ihrem Caterer übermitteln wir rechtzeitig die Anzahl der bestellten Portionen.
Ihre Kita erhält täglich eine Liste mit den Namen der Kinder, für die Essen bestellt wurde.
Schließtage
Organisatorisch bedingte Schließtage:
- Planungstage, Team-Fortbildungen
- Fasching: Rosenmontag und Faschingdienstag ist die Einrichtung bis 12.30 Uhr geöffnet.
- Am letzten Kindergartentag vor den Ferien sowie Gründonnerstag endet der Krippen- und Kindergartentag um 12.30 Uhr.
Die Einrichtung ist im Jahr nicht mehr als 30 Tage geschlossen.