Einführung des Bayerischen Krippengeldes

Einführung des Bayerischen Krippengeldes

Der Bayerischen Landtag hat den Gesetzentwurf zur Einführung eines bayerischen Krippengeldes am 5. Dezember 2019 beschlossen. Nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt tritt das Gesetz zum 1. Januar 2020 in Kraft.

Vom bayerischen Krippengeld profitieren Eltern mit Kindern ab dem zweiten Lebensjahr. Das Krippengeld knüpft an den Besuch einer nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtung oder Tagespflege) an.

Da das Krippengeld bis zum 31. August des Kalenderjahres gezahlt wird, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, ist die Anknüpfung zur Beitragsentlastung für die gesamte Kindergartenzeit nahtlos.

Beide Leistungen grenzen sich rein zeitlich ab, d.h. das Krippengeld wird beispielsweise auch dann bis zum 31. August des Kalenderjahres, in dem das dritte Lebensjahr vollendet wird, weitergezahlt, wenn das Kind bereits vorher in einen BayKiBiG-geförderten Kindergarten wechselt.

Mit dem Krippengeld werden Elternbeiträge bis zu 100 Euro pro Monat erstattet, die tatsächlich von den Eltern (und nicht bspw. dem Jugendamt über die wirtschaftliche Jugendhilfe) getragen werden.

Das Krippengeld ist einkommensabhängig. Es wird nur bis zu einer haushaltsbezogenen Einkommensgrenze von 60.000 Euro gezahlt. Für Mehrkindfamilien wird ein Zuschlag von 5.000 Euro pro weiteres Kind gewährt.

Das bayerische Krippengeld wird für Bezugsmonate ab dem 1. Januar 2020 gezahlt. Deshalb können grundsätzlich nach dem 1. Januar 2017 geborene Kinder, die bereits ein Jahr alt sind, profitieren. In Ergänzung zur bereits bestehenden Beitragsentlastung im Kindergartenbereich werden durch das Krippengeld auch Eltern von jüngeren Kindern finanziell bei den Elternbeiträgen entlastet.

Die Auszahlung des Krippengeldes erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an die Antragsteller. Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des ZBFS unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld zur Verfügung.

Ein Jahr geht zu Ende…

Ein Jahr geht zu Ende…

und wir möchten ein herzliches Dankeschön all denen aussprechen, die uns immer wieder mit Spenden unterstützen.
Es freut uns, dass es in unserer Gemeinde Menschen gibt, die dem Johanneszweigverein e. V. Rottenberg und somit unserer Kita Mullewapp wohlgesonnen sind.  Vielen herzlichen Dank!
 
Wünsche schicken wir wie Sterne
Wünsche schicken wir wie Sterne
zum Himmel hoch in weite Ferne.
Gott, sei mit uns auf unseren Wegen
und gib uns allen deinen Segen.
 
Dass Friede wird und Friede bleibt,
dass Hoffnung keimt und Blüten treibt.
 
Dass Hilfe kommt und Armut flieht,
dass Freundschaft hält und
Mut einzieht.
 
Dass Freude wächst und Zuversicht,
dass Lachen siegt und schweigen bricht.
 
Wünsche schicken wir wie Sterne
zum Himmel hoch in weite Ferne.
Gott, sei mit uns auf unseren Wegen
und gib uns allen deinen Segen.
 
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie
ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr 2020
 

Johanneszweigverein e.V. Rottenberg
und Kita Mullewapp
Text: Christel Heinz
 
 

Info`s zur Rottenberger Weihnacht am 08.12.

Kurze Info´s zum Ablauf des Konzertes:

Die Kinder treffen sich um 16.45 Uhr auf dem Kirchplatz. und gehen ins Pfarrhaus, um sich dort kurz zu sammeln. Um 17.00 Uhr stellen wir uns mit den Kindern im Chorraum der Kirche auf und tragen zu Beginn das Lied und das Gedicht vor.

Anschließend gehen die Kinder zu Ihren Eltern. Sie können gerne dem Konzert weiter  zuhören oder auch gehen J.

Es ist sicherlich ein weihnachtlicher Ohrenschmaus

Wir freuen uns auf eine große Teilnahme.

Die Spenden/der Erlös  dieses Konzertes ergeht an unseren Kindergarten Mullewapp, worüber wir uns jedes Jahr aus Neue sehr freuen!